Überblick
Vorstand
Der Vorstand wird von der Hauptversammlung bestellt und ist für die Leitung der Gesellschaft verantwortlich.Zu seinen Aufgaben gehören die Festlegung der strategischen und organisatorischen Leitlinien der Gesellschaft und der Unternehmensgruppe sowie die Überprüfung der Wirksamkeit der erforderlichen Kontrollsysteme zur Überwachung der Leistung der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften. Der Vorstand setzt sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen. Ihre Amtszeit endet mit der Genehmigung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024:
PACOTTO GIUSEPPE – Vorsitzender des Verwaltungsrats
PAPARELLI SALVATORE GIUSEPPE – Chief Executive Officer (CEO)
FERRERO GUIDO – Geschäftsführender Direktor
PEREGO ALESSANDRO GIUSEPPE – Mitglied des Verwaltungsrats
BRIZIO MARCELLA – Mitglied des Verwaltungsrats
Die Mitglieder treten regelmäßig zusammen und erfüllen ihre Aufgaben mit Sorgfalt und Unabhängigkeit. Dabei verfolgen sie das Ziel, nachhaltigen Mehrwert für die Aktionäre zu schaffen, und berücksichtigen zugleich die gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens sowie die Interessen aller relevanten Stakeholder. Die Teilnahme der Mitglieder an den Sitzungen des Vorstands und der internen Ausschüsse richtet sich nach einem jährlich genehmigten Sitzungskalender. Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt (Artikel 33 der Satzung). Die Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden und des Chief Executive Officer (CEO) wird vom Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsorgan (Collegio Sindacale) festgelegt. Die im Geschäftsjahr an den Vorstandsvorsitzenden und die Mitglieder des Vorstands gezahlte Gesamtvergütung wird im Anhang zum Jahresabschluss ausgewiesen.
Kollegium der Abschlussprüfer
Das Kollegium der Abschlussprüfer überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung sowie die Beachtung der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung. Darüber hinaus überprüft es die Angemessenheit der Organisationsstruktur, des internen Kontrollsystems sowie des Verwaltungs- und Rechnungswesens der Gesellschaft. Ferner nimmt es alle ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr.Gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung besteht das Kollegium der Abschlussprüfer aus drei ordentlichen Abschlussprüfern und zwei stellvertretenden Abschlussprüfern. Ihre Amtszeit endet mit der Genehmigung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024. Mitglieder des Kollegiums der Abschlussprüfer:
GIRAUDO PAOLO – Vorsitzender des Aufsichtsgremiums
TIBALDI DANILO – Mitglied des Aufsichtsgremiums
TRANCHERO FABIOLA – Mitglied des Aufsichtsgremiums
TIBALDI BRUNO – Stellvertretendes Mitglied des Aufsichtsgremiums
ROSSANO LUCA – Stellvertretendes Mitglied des Aufsichtsgremiums
BDO ITALIA S.P.A. – Unabhängiger Abschlussprüfer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die gesetzliche Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse wird von einer unabhängigen, spezialisierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt, die ordnungsgemäß im Register der gesetzlichen Abschlussprüfer eingetragen ist und von der Hauptversammlung auf Vorschlag des Kollegiums der Abschlussprüfer bestellt wird. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 bis zur Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 wurde gemäß Artikel 13 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 39/2010 auf Vorschlag des Kollegiums der Abschlussprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO ITALIA S.p.A. übertragen. Vor der Unterbreitung dieses Vorschlags hat das Kollegium der Abschlussprüfer die Unabhängigkeit der beauftragten Gesellschaft gegenüber der Tesisquare S.p.A. geprüft. BDO ITALIA S.p.A. hat ihre Unabhängigkeit gegenüber dem Kollegium der Abschlussprüfer gemäß Artikel 17 Absatz 9 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 39 vom 27. Januar 2010 bestätigt. Verantwortlicher Prüfungsleiter bei BDO ITALIA S.p.A. ist Massimo Siccardi.
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist das kollektive Organ, das den Willen der Aktionäre zum Ausdruck bringt.Im Rahmen der ihr durch Gesetz und Satzung übertragenen Befugnisse entscheidet die Hauptversammlung insbesondere über: die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sowie des Kollegiums der Abschlussprüfer; deren Vergütung und Entlastung; die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung; den Erwerb und die Veräußerung von Aktien; Satzungsänderungen; die Ausgabe von Wandelanleihen.
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